Buchauszug » Der Jude als Verbrecher « von J. Keller und Hanns Andersen » Teil 25 « Mörder und ihre Geschichten (9) David Frankfurter tötet Wilhelm Gustloff

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

 

 

Juden sind die Fälscher der Geschichte,
die Lügner über die Wahrheit
und
die Feiglinge der politische Taktik, die sich ihr eigenes Grab schaufeln.

 

 

 

 

Der Hohle Klaus war eine ganz besonders perfide Idee, sich mal wieder zum OPFER zu machen.

Die Taten dabei waren und sind an

GEMEINHEIT, HINTERLIST, SADISMUS, MORD, LÜGE etc.
nicht zu übertrumpfen.

 

 

 

Aber ich sage Euch Kameraden, in dieser Grube werden sie GENAUSO begraben werden, wie sie der Welt zuerst vorgelogen haben.

 

 

 

Die sich selbst erfüllende Prophezeiung wird JENE alle ereilen, und es wird

DIE HEILUNG DER WELT WERDEN.

 

Viel haben wir durch dieses Buch gelernt, oder zumindest ich.

Die Einsichten und schweren Stunden der ErkenntniSS möchte ich nicht missen.

Sie haben das Schwert des Kampfes nicht nur geschmiedet, sondern ganz besonders geschärft.

 

 

 

NUN ist es einsatzbereit für den letzten Akt der Befreiung.

 

 

 

Weiter gehts…..

 

 

 

 

 

 

 

 

…Der Jude mißbraucht den BegrifF des Politischen zur Entschuldigung seiner Verbrechen,
genau so wie er die Begriffe

 

 

  • „Wissenschaft“,
  • „Geistesfreiheit“,
  • „Brüderlichkeit“ usw. für seine Agitation und Propaganda mißbraucht.

 

 

 


Die Machwerke eines Magnus Hirschfeld
sind ebensowenig „wissenschaftlich“, wie der Mord eines David Frankfurter „politisch“ ist.
Es sind beides kriminelle Tatsachen, vollendete Verbrechen des Judentums.

 

Seit Beginn des jüdischen Kampfes um die „Emanzipation“ und Herrschaft in den einzelnen Ländern,
ist die Kette der jüdischen Verbrechen und Bluttaten nicht abgerissen.

 

 

 

Am 25. Mai 1926 wurde in Paris der ukrainische Volksführer Petljura, das ehemalige Staatsoberhaupt der unabhängigen Ukrainischen Republik, von dem Juden Samuel Schwarzbart ermordet.Die Tat wurde mit kaltblütiger Grausamkeit ausgeführt. Noch auf sein am Boden liegendes wehrloses Opfer gab der Mörder mehrere Schüsse ab. Bei der Vernehmung erklärte Schwarzbart (natürlich!) aus „politischen“ Motiven gehandelt zu haben. Als Jude war er von tiefem Haß gegen das ukrainische Volkstum erfüllt. Als einen Führer dieses Volkstums ermordete er Petljura, einen Mann, der das Freiheitsstreben des ukrainischen Volkes verkörperte.

 

 

 

Ein Verbrechen,
begangen im Namen des Judentums und für dessen Interessen!
Das geht nicht nur aus Schwarzbarts Aussagen, sondern auch aus der Haltung der jüdisch-freimaurerischen Justiz und der jüdischen Presse hervor.

 

 

 

Das Weltjudentum organisierte eine „Rettungsaktion“ größten Stils für den Mörder. Der als Anwalt vieler marxistischer Terroristen bekannte Advokat Torres übernahm die Verteidigung Schwarzbarts. Der Mörder wurde freigesprochen!

Noch bezeichnender für die wahren Hintergründe dieses Verbrechens ist der Umstand, daß Samuel Schwarzbart nach seiner Freisprechung nach Moskau ginger war schon früher Kommissar der Roten Armee gewesen und heute dort eine Staatspension erhält! Diese Tatsache stempelt den Mord an dem nationalen Ukrainer Petljura unzweideutig zu einem Verbrechen der judo-bolschewistischen Internationale;

 

 

sie zeigt vor allem,
wie die Fäden der jüdischen und der roten Internationale unlösbar miteinander verflochten sind.

 

 

Dieser Mord an einer politischen Persönlichkeit auf fremdem Boden, unter krassester Verletzung des internationalen Rechts, des Nichteinmischungs-Grundsatzes und der Gastfreiheit eines fremden Staates, verübt von einem bolschewistischen Juden, steht nicht allein da.

 

 

 

 

 

 

Am 4. Dezember 1936 fällte das Kantonsgericht von Graubünden in der Schweiz folgendes Urteil (1) :
1) Wir folgen der Darstellung von Wolfgang Diewerge: „Ein Jude hat geschossen“, München 1937. Vgl. auch von demselben Verfasser: „Der Fall Gustloff“, München 1936.

 

„In der Strafsache des Frankfurter, David, Sohn des Moritz und der Rebekka geb. Pagel, Medizinstudent, geboren am 9. Juli 1909 in Daruvar, Jugoslawien, jugoslawischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in Bern, ledig, nicht vorbestraft,

durch Beschluss der Anklagekammer vom 5. Juni 1936 wegen Mord in Anklagezustand versetzt, nach stattgehabter Hauptverhandlung und gepflogener Beratung, in Anwendung der §§ 88 (in Verbindung mit Bundes-Verf., Art. 65), 9,
48 u. ff., besonders § 50 Ziff. 7 und 9, § 51 Ziff. 3 und 4 sowie § 18 StrGes. und §§ 58 und 59 StrVerf. erkannt:

 

 

1. David Frankfurter hat sich des Mordes an Wilhelm Gustloff schuldig gemacht.

2. Dafür wird er bestraft mit 18 Jahren Zuchthaus, abzüglich 8 Monate erstandener Untersuchungshaft, sodann zum Verlust der bürgerlichen Ehren und Rechte während der gleichen Zeitdauer und zu lebenslänglicher Landesverweisung. Die Waffe des Mörders wird konfisziert.

3. Der Verurteilte wird grundsätzlich zum Ersatz des gesamten durch obengenanntes Verbrechen verursachten Schadens verpflichtet.

4. Der Verurteilte hat im weiteren sämtliche Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugskosten zu tragen.“

 

 

 

 

 

 

Zum ersten Mal ist von einem Schweizer Gericht
gegen einen jüdischen Mörder
diese exemplarische Strafe verhängt worden, wenn deren Ausmaß auch dem deutschen Rechtsempfinden
nicht entspricht.

Das Graubündner Urteil bedeutet einen Faustschlag in die Fratze der Juden,
eine empfindliche Niederlage des WeltJudentums, das nach einem sinnlosen Mord um einen „Märtyrer“ armer geworden ist.

 

 

 

Der deutsche Sonderberichterstatter beim Prozeß gegen den Mörder David Frankfurter,
Wolfgang Diewerge,
schildert den Mordvorgang folgendermaßen:

 

„Über die breite Kurpromenade von Davos gehen Frau Kaufmann und Tochter. Wohlsituierte Juden aus Bern. Da werden sie angesprochen. Herr cand. med. Frankfurter, ein guter Bekannter, ist auch in Davos. Ja, er will Sport treiben, ihn locken die schneebedeckten Berge, die prächtige Gebirgswelt. Ruhig und freundlich erzählt er, wie ein Kurgast, der einen schönen Tag hinter sich hat und nun noch einen kleinen Abendspaziergang macht. Man verabredet sich zum Tee. Frankfurter grüßt liebenswürdig und geht weiter, die Promenade herunter, bis zu einem Wegzeiger. Auf diesem Wegzeiger steht:

Wilhelm Gustloff — N.S.D.A.P.

Frankfurter kennt den Weg genau. Er braucht auch nicht zu fragen, ob Gustloff zurückgekommen ist. Er weiß Bescheid. Er zieht noch einmal die zerdrückte Zigarettenschachtel aus der Tasche, dann biegt er gelassen und sicher von der Hauptstraße ab, dem Kurpark entgegen, bis er vor einem hellblauen Haus steht

„Am Kurpark Nr. 3“.

In seiner Tasche trägt er den Mordbefehl.

 

 

Es ist am 4. Februar 1936, abends etwa 8 Uhr, an einem Dienstag,
der bei den Juden den Namen ,Ki Tow‘  „denn es ist gut“  führt. 

— Er gilt als jüdischer Glückstag. —

 

 

Auf einen freien Abend hat Frau Gustloff sich schon lange gefreut. Er soll einmal ihr und ihrem Mann allein gehören. Sie will sich von der Reise erzählen lassen, von den Feiern zu Ehren der Machtergreifung, sie will einmal nicht mit dem Landesgruppenleiter Wilhelm Gustloff, sondern mit ihrem Mann zusammen sein. Aber als es klingelt, öffnet sie doch, wenn es auch schon spät und dunkel ist. Es kann ja ein in Not befindlicher Volksgenosse sein. Wenn es zu helfen gilt, ist Wilhelm Gustloff immer zu sprechen.



Ein gut gekleideter Mann steht vor der Tür, den Hut tief im Gesicht. Er macht äußerlich einen anständigen Eindruck, er ist ruhig und freundlich. Sicher, als ob er das Haus kennt, geht er an der Frau vorbei bis zur Etagentür. Frau Gustloff läßt ihn auf den Korridor, auf dem Wilhelm Gustloff steht und telephoniert. Der Stützpunkt Thun ist am Apparat. Nicht hier auf dem Flur will Frankfurter schießen, wo es Zeugen für seine Tat gibt. Ruhig nimmt er im Arbeitszimmer Gustloffs Platz, betrachtet die Hitlerbilder und sieht sich den Ehrendolch an, der hier an der Wand hängt. Zwischendurch fingert er an seiner Waffe.

Fünf lange Minuten vergehen. Das Ferngespräch, das mit Parteigenossen Dr. Habermann in Thun geführt wird, wird immer wieder gestört. Man läßt es sich etwas kosten, Wilhelm Gustloff zu überwachen. Seine Gespräche werden abgehört, und zwar recht ungeschickt. Wilhelm Gustloff ruft an die Adresse dieser Störenfriede einige deutsche Worte in den Apparat, fragt dann seine Frau nach dem Besucher und geht hinein in das Zimmer.

 

Zum erstenmal sieht der Jude sein Opfer vor sich. Groß, aufgerichtet, freundlich und hilfsbereit.

 

Da reißt er den Revolver aus der Tasche und knallt los. Getreu seinem Mordbefehl zielt er auf Kopf und Brust. Wilhelm Gustloff bricht zusammen, ohne einen Schrei auszustoßen, und fällt nach vornüber. Seine Frau stürzt herein, hat keine Furcht vor der drohend erhobenen rauchenden Waffe des Mörders. Wirft sich auf ihren Mann, will das Blut stillen und sieht doch im selben Augenblick, daß hier nichts mehr zu helfen ist. In wenigen Minuten verblutet Wilhelm Gustloff in ihren Armen unter dem Bild des Führers.

 

Die Schüsse und Schreie alarmieren das Haus.
Die Nachbarn stürzen zur Tür.
Ein vorgehaltener Revolver hält sie zurück.
David Frankfurter kennt sich aus in dem Haus. Schon ist er im Freien.

 

Nun hinein in den Kurpark. Jetzt soll die Flucht beginnen. Mit hastigen Schritten stürzt er sich in die Dunkelheit, bleibt aber im Schnee stecken. Vergeblich versucht er vorwärtszukommen. Es gelingt nicht.

Der verfluchte Schnee! Er hält fest. Er klammert sich an. Es geht nicht weiter. Der Schweiß bricht ihm aus. Wie heißt es doch in seinem Befehl:

 

„Versuchen zu fliehen, sonst Selbstmord.“

 

Selbstmord? Nein, niemals! Dazu ist er nicht nach Davos gefahren. Er will leben, sich feiern lassen, aber nicht sterben. Sonst hätte er ja auch in Deutschland schießen können.

Hinter sich hört er den Alarm, die Rufe nach Arzt und Polizei, die empörten Stimmen der Schweizer Nachbarn. Er fühlt, was ihm blüht, wenn sie ihn hier auf der Flucht aufgreifen würden. Und da sieht er, wie gut es war, daß er nicht nach Deutschland gefahren ist, wie sein ursprünglicher Befehl lautete, sondern in einen Kanton, der die Todesstrafe nicht kennt. Er geht ins nächste Haus. Ruft bei der Polizei an und geht, als es ihm zu lange dauert, voller Angst von selbst auf die Wache, um möglichst bald in sicherem Schutz zu sein.

 

 

Auf der Polizei finden die ersten Vernehmungen statt. Der Mörder erklärt:

 

Ich habe geschossen, weil ich Jude bin.
Ich bin mir meiner Tat vollkommen bewußt und bereue sie auf keinen Fall“.

 

Er wird auch Frau Gustloff gegenübergestellt.

Sie erkennt in ihm den Bittsteller wieder, den sie zu ihrem Mann führte.

 

 

Sie fragt ihn:
„Warum haben Sie das getan?“

 

 

Er antwortet:
„Weil ich Jude bin.“

 

 

 

 

Frankfurter schoß, weil er ein Jude war.

Die jüdische „Weltliga zur Abwehr des Antisemitismus“ ernannte den Mörder kurze Zeit nach der Tat zu ihrem symbolischen Ehrenpräsidenten.

Warum soll auch nicht der Mörder Frankfurter Ehrenpräsident der Weltliga sein,
wenn der Mörder Friedrich Adler Generalsekretär der Internationale war ?

 

 

 

Was dem einen Mörder recht ist, ist dem andern Mörder billig. Das Organ der Weltliga, „Le droit de vivre“ vom 26. September 1936 veröffentlichte folgende Solidaritätserklärung mit David Frankfurter (1) :
1) Diewerge, a. a. O. S. 32.

 

„Wir Juden fühlen uns absolut solidarisch mit dir, lieber Frankfurter, und wir verehren dich unendlich. Wenn wir dich im Stich lassen würden, würden wir uns eine der wertvollsten Gegebenheiten auf dieser schlechten Welt entgehen lassen. Dich zu verleugnen, hieße die Reinheit, die Freiheit und die Würde aufzugeben. In unserer Erinnerung wirst du weiterleben als eine Friedenstaube auf dem Misthaufen unseres Egoismus und über dem Sumpf unserer Gleichgültigkeit.“

 

Die seltsame „Friedenstaube auf dem Misthaufen“ des jüdischen Egoismus ist durch das Urteil des Schweizer Gerichts für eine Zeitlang in einen Käfig gesperrt worden. Offen bleibt die Frage, in wessen Auftrag Frankfurter gehandelt hat.

 

 

Es war kein persönlicher Racheakt,
keine sinnlose Tat eines Geisteskranken, sondern das Verbrechen eines Juden im Auftrage des WeltJudentums.

 

 

Ob das im einzelnen konkret zu erweisen sein wird, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist das Bekenntnis des Mörders selbst: „Ich habe geschossen, weil ich Jude bin. Ich bin mir meiner Tat vollkommen bewußt und bereue sie auf keinen Fall.“

Einen wichtigen Hinweis liefert der Mordbefehl, in serbischer Sprache auf einem Teil einer Zigarettenschachtel geschrieben, der sich beim Mörder befand und im Original bei den Gerichtsakten liegt:

 

„Montag, 3. 2. 36, 9.30 Uhr, muß die Verurteilung ausgeführt werden. Vorher anrufen und fragen, ob er da ist. Wenn er nicht herauskommt, auch nicht zu sehen ist, versuchen zu fliehen, sonst Ausführung des Selbstmordes. 1 — 2 Schüsse in die Brust. Revolver in der rechten Tasche des Rocks. Nicht im Überzieher. Sobald ich im Zimmer bin, plötzlich herausziehen und schießen. In den Kopf oder in die Brust 3 Schüsse.“

 

 

Der Mörder behauptete vor Gericht, sich „nicht mehr besinnen“ zu können, was es mit dieser Aufzeichnung für eine Bewandtnis habe. Das Beweisstück ist ein klarer Fingerzeig dafür, daß die feige Bluttat von langer Hand vorbereitet und nach einem vorgefaßten Plan durchgeführt wurde. Man geht wohl kaum fehl in der Annahme, daß die Mordzentrale nicht weit von der jüdischen Weltliga in Paris zu suchen sein würde.

 

 

 

 

 

 

  • Leo Czolgosz,
  • Emma Goldmann,
  • Friedrich Adler,
  • Paul Keri,
  • Gaertner,
  • Mordko Bogroff ,
  • Jewno Asew,
  • Jakob Jurowski,
  • Chaim Golotschekin,
  • Weißbart,
  • Blumkin,
  • Aaron Kohn,
  • Szamuely,
  • Heinz Neumann,
  • Jehuda,
  • Barman,
  • Schulmann,
  • Lifschitz,
  • Schwarzmann,
  • Braude,
  • Bosch,
  • Meisel,
  • Salkind,
  • Portugeis,
  • Schwarz,
  • Laziß,
  • Schwarzbart,
  • Frankfurter —

 

28 Juden, 28 Mörder
— nur eine Auswahl der „berühmtesten“ aus
der neusten Zeit.
Wer wagt da noch zu bezweifeln, daß „es jüdische Mörder gibt“ ?!

 

 

 

  • Es sind lauter „politische“ Morde,
  • lauter Morde aus Machtgier.
  • Es sind lauter „anarcho-kommunistische“ Verbrechen,
  • Verbrechen des Bolschewismus.
  • Der Tatbestand ist klar — Judentum und Bolschewismus sind identisch;
  • Bolschewismus und Verbrechertum sind dasselbe.
  • Das Judentum als Anführer der Unterwelt, im kriminellen Angriff auf die Welt, deren Kultur, deren Ordnung und die Völker —

 

 

das ist die Wirklichkeit der verbrecherischen Weltverschwörung der Gegenwart, die Wirklichkeit des Judo-Bolschewismus.

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichniss

 

 

 

 

 

 

Quelle

Euer Rabe

 

 

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Ganglerie
Ganglerie
04/02/2018 14:17

Heil Dir, mein Kamerad Rabe. Beide Seiten dieser Weltpest, Judentum und Bolschewismus wüten unter einem Stern des Untergangs. Und eine Seite versucht die andere zu übertreffen, im teuflischem Treiben. Es ist der gleiche bestialische Trieb, der diesen Abschaum ans vernichtende Werk gehen lässt – Gier, Machthunger und Mordlust. Diese Seelenlosen entwickeln eine satanische Energie, an ihr soll diese Welt zugrunde gehen, das letzte freie Volk zu Sklaven werden. Man könnte meinen, dagegen ist kein Kraut gewachsen, aber nur der Kampf dagegen kann diesen Wahnsinn beenden. Ich möchte ein Gedicht beifügen, welches vom deutschen Geist spricht, der dazu die Macht hat.… Weiterlesen »