Buchauszug » Der Jude als Verbrecher « von J. Keller und Hanns Andersen »Teil 12« Kuppler und Mädchenhändler (2) Zuhälter Silberreich und Wallerstein

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

 

 

der zweite Teil der Kuppler und Mädchenhändler ist angebrochen und nicht minder beeindruckend.

 

 

Die Geschichte ist ein Exemplar für DAS, was sich hinter der Restreich-Politik verbirgt.

 

 

Am meisten stößt es mir immer wieder auf, dass das Wort Deutschland und auch deutsche Städte in diesem Zusammenhang genannt werden.

 

 

Wir müssen halt erkennen, das der Jude zu KEINEM Staat oder Nation gehört,
sondern sich überall parasitär einnistet und dann sämtliche Völker und Nationen in Verruf bringt.

 

 

Mittlerweile ist es so, dass JENE ihre Namen ändern und in allen politischen Positionen Stellung bezogen haben,
somit „deutsche“, „französische“, „englische“ etc.

Politik betreiben.


Dabei sind diese „Politiker“ GAR KEINE Staatsmänner- und Frauen, sondern Juden ausschließlich.

 

 

Sie sind wie die Ratten,
Wanderparasiten, die von einem Ort zum anderen ziehen.
Wo es JENEN am lukrativsten erscheint, da bleiben sie und ersetzen NACH und NACH das Wirtsvolk in den entscheidenen Schlüsselpositionen.

 

 

Um ihrer Herr zu werden, bedarf es des geschärften Geistes und der Einsicht in ihr Wesen.

 

 

Dazu soll diese Reihe dienen.

 

 

Weiter gehts……..

 

 

 


 

 


…Das Judentum strebt ständig nach oben — zu Geld und Macht.
Das gilt auch für die Welt der gewerblichen Unzucht, der Prostitution.

 

 

  • Unter den gewöhnlichen Dirnen machen die Jüdinnen etwa 8 — 10% aus.
  • Auf der nächsten Stufe — Zuhälter und Kupplerinnen — finden wir einen jüdischen Anteil von bereits etwa 20% (1) .
  • Und in den höchsten Schichten der verbrecherischen Halbwelt begegnen wir fast ausschließlich Juden.
    1
    H. Ostwald,  „Das Zuhältertum in Berlin“

 

 

Wie überall, finden wir auch hier die ständige jüdische „Wanderung“ nach oben:

 

 

  • die jüdische Dirne wird in ihrem Alter Kupplerin,
  • Inhaberin eines Absteigequartiers oder Bordellwirtin,
  • während der jüdische Strichjunge, der es aufs Homosexuelle abgesehen hat, zum Zuhälter und, wenn er Glück hat,
  • auch Mädchenhändler wird.

 

 

Innerhalb der Unterwelt spielt der Zuhälter eine bedeutende Rolle, denn er ist das Bindeglied

 

 

  • zwischen Prostitution und Verbrechertum,
  • er ist der Mittelsmann des Hehlers,
  • des Wucherers und,
  • selbstverständlich, des Mädchenhändlers.

 

 

 

 

 

 

Mehr als das, er selbst tritt öfters in einer dieser Rollen auf und

 

  • begnügt sich nicht damit, Dirnen zu beschützen
  • und von ihrem Gelde zu leben,
  • er macht auch Geschäfte auf eigene Faust,
  • spielt den Bankier der Unterweltexistenzen,
  • kennt die besten Quellen für Kokain,
  • erteilt in seiner Stammkaschemme Unterricht im geschickten Handhaben von Karten,
  • verkauft in Wettbüros „totsichere“ Renntips,
  • hält Ausschau nach „frischer Ware“ für Bordelle,

 

— der Zuhälter ist das Faktotum der Verbrecherwelt. Bei dieser innigen Verbindung ist es kein Wunder, daß gerade die Zuhälter eine besonders hervorragende Rolle in den zahlreichen Verbrecherorganisationen, den „Ringvereinen“ spielten, die, wie wir schon feststellten, eine besondere Zierde der Systemzeit waren (1).
1Näheres darüber findet man im ungemein inhaltvollen Buch von Generalleutnant K. Daluege: „Nationalsozialistischer Kampf gegen das Verbrechertum“, München 1936.

 

 

In Berlin waren es u. a. der

 

  • „Ring Groß-Berlin“,
  • „Loge Groß- Berlin“,
  • „Interessengemeinschaft“ usw.

 

 

Der gewandte, einigermaßen elegante Zuhälter war der naturgegebene Vertreter dieser Ringe vor den Behörden, von denen sie weniger zu fürchten hatten als notorische Einbrecher oder Hehler. Nach außen waren die Organisationen harmlose Geselligkeits-, Lotterie- oder Sportvereine, in Wirklichkeit jedoch Stützpunkte der schlimmsten Verbrecher, die dort bei Verhaftung oder einem ähnlichen Missgeschick materielle Hilfe, Verteidiger oder Helfer finden konnten.

 

  • „Da mußte dem Verhafteten ein tüchtiger Rechtsanwalt gestellt,
  • Lebensmittelpakete in das Untersuchungsgefängnis gesandt,
  • die Familie unterstützt und getröstet werden.
  • Belastungszeugen wÄren einzuschüchtern,
  • Entlastungszeugen davon zu überzeugen, daß sie wirklich das gesehen hatten, was sie gesehen haben sollten,
  • und manch schwer zu erbringendes Alibi wurde mit Ach und Krach zusammengezimmert.“

 

Die Beiträge waren sehr hoch, die Herren Mitglieder trugen goldene Vereinsabzeichen, ihre Freundinnen strotzten von gestohlenen Juwelen, und bei Festlichkeiten marschierte man mit schweren, goldbestickten Bannern auf.

 

 

So lebte man damals
— vor der Übernahme der Macht durch den Nationalsozialismus —
in „Schönheit und Würde“.

 

 

Die Behörden mußten unter dem Druck der „öffentlichen Meinung“ und einflussreicher Genossen ein Auge, oder auch beide, zudrücken. In teuren Lokalen versammelte man sich mit den jüdischen Rechtsanwälten, die als Verteidiger der Unterweltler ebenso bekannt waren, wie als Verteidiger der Kommune und mit vor Stolz geschwollener Brust sang man das Zuhälter-Lied:

„Wer sollte den Huren ihr Geld verzehren, wenn wir Berliner Luden nicht wären!“

 

 

 

Wie tief der Zuhälter in der Unterwelt wurzelt ist,
zeigt mit großer Deutlichkeit eine Untersuchung von B. von der Laan (1) ,
die dem Zuhälter gewidmet ist.

1B. von der Laan, „Das Zuhältertum in Mannheim“, Monatsschrift für Kriminalpsychologie, Band 24, S. 457.

 

Studiert wurde das Vorleben von 134 Zuhältern. Nur 12% davon waren nicht vorbestraft, d. h. sie waren geschickt genug, um sich nicht erwischen zu lassen. Den übrigen konnten nicht weniger als 1096 Vorstrafen, durchschnittlich beinahe je 10, nachgewiesen werden, und zwar

  • Sittlichkeitsdelikte 20
  • Betrug 56
  • Hehlerei 59
  • Unterschlagung 72
  • Verletzung der öffentlichen Ordnung 107
  • Bettelei 198
  • Roheitsdelikte 222
  • Diebstahl 284

 

 

Es gibt kein Verbrechen, vor dem der richtige Zuhälter zurückschrecken würde!

Aus welchen Kreisen rekrutieren sich Zuhälter?
Aus allen.

 

  • Die Strichdirne hat als Zuhälter den arbeitsscheuen, frühverdorbenen Jüngling
  • oder den stiernackigen Gewaltmenschen der Vorstadt, der ihr folgt, wenn sie in dunklen Torwegen, in leeren Schuppen oder im Gebüsch öffentlicher Anlagen ihrem erbärmlichen Gewerbe nachgeht.
  • Der Zuhälter einer „feineren“ Dirne ist oft der Kellner in einem Amüsierlokal,
  • ein Musiker von schäbiger Eleganz,
  • ein Eintänzer, der nebenbei selbst als männliche Dirne auftritt.
  • Auf den obersten Stufen steht die „elegante Prostitution“ die in
  • Badeorten
  • auf Rennplätzen,
  • in Spielsälen anzutreffen ist.
  • In diesem Falle tritt auch der Zuhälter als Kavalier von vollendeter Eleganz auf.
  • Oft ist es ein Hochstapler, der mit der Dirne gemeinsam das Opfer rupft,

 

 

nicht selten jedoch sieht man auch Zuhälter, die nebenbei auch einen richtigen Beruf haben —

 

  • Handlungsreisender,
  • Provisions-Agent,
  • Makler.

 

 

Charakteristisch ist, daß man am meisten Juden unter den Zuhältern eben in dieser „gehobenen“ Kategorie antrifft, und nicht minderbezeichnend und erschütternd ist die (von B. von der Laan mitgeteilte) Tatsache, daß im Zuhälter-Jargon eine schlecht verdienende Dirne „Goje“ genannt wird, d. h. mit demselben verächtlichen Wort bezeichnet wird, das der Jude überhaupt für den NichtJuden gebraucht.

 

 

Das weibliche Gegenstück zum Zuhälter ist die Kupplerin, oft eine frühere Dirne, die es verstanden hat, sich „emporzuarbeiten“.

 

 

Auch sie hat die besten Verbindungen zur Unterwelt, auch sie ist öfters Hehlerin oder Rauschgifthändlerin, auch ist sie meistens vorbestraft — bis zu 70% (1)
Auch ihr kann nur in seltenen Fallen ihr schmutziges Handwerk gelegt werden. Ist es da ein Wunder, daß die Gestalt der fetten, alten Jüdin geradezu zum Prototyp der Kupplerin geworden ist?!
1P. Gericke, „Die Kuppelei“, Dissertation, Leipzig 1926.

 

 

Silberreich und Wallerstein sind zwei vornehme Ausländer,
sie geben sich für Russen aus.

 

 

 

  • Beide sind schwarzhaarig, bei Herrn Silberreich sieht man bereits einzelne Silberstreifen an den Schläfen,
  • Herr Wallerstein strotzt vor Gesundheit und guter Laune. Den Schnurrbart hochgezwirbelt

 

 

— die Sache spielt im Jahre 1910 in Berlin

 

 

mit Malakka-Stöcken und Glacehandschuhen bewaffnet, das Monokel im Auge, erscheinen sie allabendlich in den feinsten Lokalen der Friedrichstraße. Beide sprechen ein fließendes, aber hartes Deutsch, der Kenner hört aus ihren hastig hervorgesprudelten Worten das Jiddische heraus. Geld scheinen sie im Überfluß zu haben, sie genießen das Leben in vollen Zügen.

 

 

Eins jedoch ist sonderbar:

 

diese beiden reichen und noblen Kavaliere wohnen nicht in einem teuren Hotel, sondern in einer Art Spelunke in der Nähe des Alexanderplatzes, dort, wo es nur zwei Schritte bis zum Judenviertel, zur Grenadier- und Dragonerstraße sind.

Dort scheinen sie sich außerordentlich wohl zu fühlen. Mit den zweideutigen Gestalten, die das „Hotel“ bewohnen, verstehen sie sich ausgezeichnet, und man sieht sie öfters in ernsthaften Beratungen mit der — Köchin.
Nicht, daß diese Köchin besonders jung oder anziehend wäre

 

— eine alternde, verschwommene, unsaubere Jüdin —

 

auch sind ihre Kochkünste miserabel, aber es handelt sich um Geschäfte. Ein jedes solches Geschäft bringt den beiden Ehrenmännern gute 1000 Mark ein, und in der Vorkriegszeit ließ sich mit tausend Mark so manches anfangen.

 

 

Was sind denn das für geheimnisvolle Geschäfte?
Nun, Mädchenhandel.

 

 

Die Herren Silberreich und Wallerstein beliefern die Bordelle von Buenos Aires mit frischer Ware, die Köchin aber ist die Vermittlerin, sie sucht Mädchen, die nach Südamerika auszuwandern bereit sind und erhält für jedes 50 bis 100 Mark „Provision“. Die beiden Juden übernehmen den Transport bis nach Südamerika und bekommen das zwanzigfache bezahlt. Ein gutes, ein solides und sicheres Geschäft, da lohnt es sich schon, ein paar Jahre Zuchthaus zu riskieren.

 

 

Silberreich und Wallerstein sind durchtriebene Gauner, ihre Komplizin ist aus demselben Holz geschnitzt, jahrelang geht alles nach Wunsch,
und die Bankkonten der Mädchenhändler weisen immer höhere Zahlen auf.

 

 

Und plötzlich geschieht etwas außerordentlich Peinliches. Die Köchin, das dumme Weib, macht einen Riesenfehler: als Unteragentin versucht sie eine Frau M. anzuwerben und beauftragt sie mit der Suche nach passenden Mädchen. Frau M. aber steht in Verbindung mit der Berliner Polizei . . .

Zum Schein geht diese auf das Anerbieten ein, berichtet die Geschichte jedoch sofort im „Alex“. Dort werden ihr zwei Polizeiagentinnen zur Verfügung gestellt, die die Rolle von Auswanderungslustigen spielen sollen. Die beiden Frauen werden den Mädchenhändlern vorgestellt, ihren Beifall finden sie nicht: die Ware muß jung, ganz jung, möglichst unter 20 Jahren sein.

 

 

 

 

 

Frau M. gelingt es, zwei andere junge Frauen ausfindig zu machen, die bereit sind, die Komödie zu spielen. Eine ist 20 Jahre alt, die andere 16, beide von auffallender Schönheit. Silberreich und Wallerstein sind entzückt. Sie verdrehen die Augen, und fuchtelnd erzählen sie den beiden Mädchen vom Paradiese, das sie in Südamerika erwartet. Sie sollen als Haushälterinnen in zwei vornehmen Häusern angestellt werden. Wenig Arbeit, viel freie Zeit, ein phantastischer Lohn, und dann — die Heirat! Denn heiraten werden beide ganz bestimmt. In Argentinien gebe es dreimal mehr Männer als Frauen, die Menschen schwelgen dort in Reichtum, und kein Zweifel kann bestehen, daß sie nach wenigen Monaten reiche Ehemänner finden werden.

 

 

Nur eins werde von den Mädchen verlangt — vollkommenste Verschwiegenheit:
die deutschen Behörden seien bürokratisch und engstirnig,
wo sie nur Gelegenheit finden, machen sie unnütze Scherereien . . .

 

 

Die Frauen lassen sich zum Schein überreden. Die Abreise soll in wenigen Tagen stattfinden, inzwischen bleiben sie unter der Obhut der Frau M., die einen etwaigen Fluchtversuch verhindern soll. Die drei wohnen im Hotel der Mädchenhändler, Frau M. soll ihren Lohn

— 50 Mark für das ältere und 100 Mark für das jüngere Mädchen —

 

erst nach ihrer Abreise erhalten: Silberreich und Wallerstein zahlen prompt, Kredit gibt es jedoch bei ihnen nicht.

Nun ist der Tag der Abreise gekommen. Mit den beiden Mädchen soll Wallerstein fahren, Silberreich will ihnen in einer Woche folgen.

Seiner Geliebten, eines bildhübschen Mädchens, ist er überdrüssig und will sie gleichfalls nach Buenos Aires verkaufen, sie ist jedoch noch nicht ganz reisefertig. Frau M. hält inzwischen die Polizei auf dem laufenden, und alles klappt tadellos — auf dem Bahnhof wird die Bande verhaftet.

 

  • Vor Gericht machten die Mädchenhändler tausend Ausflüchte und Schwierigkeiten.
  • Zunächst konnten sie kein Deutsch, nur Russisch.
  • Ein Dolmetscher wird gerufen, die Angeklagten scheinen ihn nicht zu verstehen, und man kommt nicht vom Fleck,
  • bis Frau M. erscheint und erklärt, daß sie beide Deutsch verständen und sprächen.
  • Dann gibt es Schwierigkeiten bei der Feststellung der Personalien:
  • Silberreich und Wallerstein wissen zwar, wann sie geboren sind, aber wo, ist ihnen entfallen.
  • Auch der jüdische Verteidiger ist keine Hilfe für das Gericht, und mit geschickten Kniffen sucht er zu beweisen,
  • daß der Paragraph 48 des Auswanderungsgesetzes vom 9. Juni 1897 von „arglistiger Verschwendung“ spricht, die beiden Mädchen aber in Wirklichkeit über den wahren Zweck der Reise genau orientiert waren, so daß eine absichtliche Irreführung überhaupt nicht vorliegt.

 

 

Indessen, das alles nützt nichts, die Sachlage ist zu klar.

 

 

Nicht nur die Zeugen können die Schuld der Mädchenhändler bestätigen, sondern auch die bei ihnen gefundene Korrespondenz. Zwar ist sie in jiddischer Sprache mit hebräischen Buchstaben geschrieben, man kann sie jedoch entziffern und so manches über die Vergangenheit der beiden erfahren.

Unter anderem wird festgestellt, daß sie öfters den Mädchen falsche Pässe gaben und so alle Nachforschungen unmöglich machten. Zeigte sich irgendein Mädchen mißtrauisch, so wurde ihm ohne weiteres die Ehe versprochen oder sogar eingegangen — es gibt Rabbiner genug, die für eine entsprechende Entschädigung zu allem bereit sind. Die Beweise sind so erdrückend, daß das Gericht die beiden verurteilt, zu 2 und 2 1/2 Jahren Zuchthaus.

Das ist die Geschichte von zwei Mädchenhändlern, die ertappt wurden, und deren Opfer einmal befreit werden konnten. Wieviele aber gab es, von denen die Polizei nichts wußte, die vor den Augen der Auswanderungsbehörden ihre „Ware“ abtransportieren konnten?

 

 

Einen Hinweis gibt uns die Statistik (1)

 

1H. Wegener  „Das deutsche National-Komitee zur internationalen Bekämpfung des Mädchenhandels“ Leipzig 1921, S. 38..

 

 

 

 

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Ganglerie
Ganglerie
21/01/2018 16:04

Heil Dir, werter Kamerad Rabe !

Ich hatte schon zwei Mal Versucht ein Kommentar zum Teil 10 zu senden, beide Mal kam ich nicht durch, stören DIE ab und Zu ?

Sieg Heil Ganglerie

Ganglerie
Ganglerie
21/01/2018 11:00

Heil Dir, Kamerad Rabe !

Zu diesen abscheulichen Treiben habe ich heute ein treffendes Zitat gefunden : Wenn Plünderung für eine Gruppe von Menschen in einer Gesellschaft zur Lebensform wird, dann schaffen sie sich im Laufe der Zeit ein Rechtssystem , das dies erlaubt und einen Moralkodex, der dies verherrlicht. ( Frederic Bastiat 1801 – 1850 ) Sicherlich nur ein Nadelstich gegen diese Verbrechen, aber der Keulenschlag muss von uns kommen.

Sieg Heil !
Ganglerie